Reglementierte Lieferanten
Ein reglementierter Lieferant ist ein vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenes Unternehmen, welches Bordvorräte direkt in ein Luftfahrzeug verbringen darf.
Hierunter fallen insbesondere auch Catering-Unternehmen, die Luftfahrtunternehmen beliefern.
Lieferungen gelten als Bordvorräte, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.
Ab diesem Zeitpunkt muss der Reglementierte Lieferant dafür Sorge tragen, dass diese Lieferungen geschützt sind.
Definition von Bordvorräten:
Als Bordvorräte gelten Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Fluges erworben zu werden.
Nicht unter die Definition von Bordvorräten fallen:
Handgepäck
von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände
Post und Material von Luftfahrtunternehmen.
Für die Zulassung zum Reglementierten Lieferanten sind verschiedene Voraussetzungen zu schaffen
Hierunter fallen u.a. folgende Punkte:
Erstellung eines Sicherheitsprogrammes
Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen nach den div. EU -Verordnungen
Einrichtung von Zugangskontrollen
Überprüfung des Personals
Schulung des Personals
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