Bekannte Lieferanten
Ein bekannter Lieferant ist ein entweder von einem Reglementierten Lieferanten oder von einem Flughafen anerkanntes Unternehmen.
Je nach dem hat es dann den Status als:
Bekannter Lieferant von Bordvorräten
Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen
Lieferungen gelten beim bekannten Lieferanten als Bordvorräte oder Flughafenlieferungen, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an einen Reglementierten Lieferanten oder Flughafen geliefert zu werden.
Ab diesem Zeitpunkt muss der bekannte Lieferant dafür Sorge tragen, dass diese Lieferungen geschützt sind.
Definition von Bordvorräten:
Als Bordvorräte gelten Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Fluges erworben zu werden.
Nicht unter die Definition von Bordvorräten fallen:
Handgepäck
von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände
Post und Material von Luftfahrtunternehmen.
Definition von Flughafenlieferungen:
Flughafenlieferungen sind Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen von Flughäfen bestimmt sind.
Bekannter Lieferant von Bordvorräten:
Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten darf seine Lieferungen nur an einen Reglementierten Lieferanten erbingen, jedoch nicht dirket in ein Luftfahrzeug.
Hierunter fallen insbesondere die Lieferanten von Catering-Unternehmen.
Die Lieferungen des bekannten Lieferanten müssen vor der Anlieferung in das Luftfahrzeug durch den Reglementierten Lieferanten nochmals behandelt werden (z.B. vereinzelt, kommissioniert, verarbeitet etc.).
Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen:
Ein bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen darf seine Lieferungen direkt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens erbringen.
Hierunter fallen die Lieferanten eines Flughafens selbst oder z.B. die Lieferanten der im Sicherheitsbereich des Flughafens angesiedelten Geschäfte.
Für die Anerkennung als Bekannter Lieferant sind verschiedene Voraussetzungen zu schaffen
Hierunter fallen u.a. folgende Punkte:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Erstellung eines Sicherheitsprogrammes (neu ab März 2015)
Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen nach den div. EU -Verordnungen
Einrichtung von Zugangskontrollen / Schutz der Lieferungen
Überprüfung des Personals
Schulung des Personals
Validierung des Sicherheitsprogrammes (neu ab März 2015)
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