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Zugelassene Transporteure:
Der Status des zugelassenen Transporteurs ermöglicht den beteiligten der sicheren Lieferkette für Fracht und Post den sicheren Transport der Frachtsendungen an die Läger der Luftfrachtspediteure oder der Handlingsagenten der Luftfahrtunternehmen am Flughafen.

Nach Ablauf einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des neuen Luftsicherheitsgesetzes können Transporte von sicherer Luftfracht nur noch durch behördlich zugelassene Transporteure durchgeführt werden.

Können die Auflagen nicht erfüllt werden, muss die Fracht vor der Verladung in ein Luftfahrzeug umfangreichen Sicherungsmaßnahmen (Kontrollen wie z.B. Röntgen) unterzogen werden. Folgen dieser Maßnahmen sind u. a. Verzögerungen beim Abflug der Sendung und steigende Kosten für alle am Luftfrachttransport beteiligten Unternehmen und den Kunden.


Folgende Unternehmen können beim Luftfahrtbundesamt (LBA) einen Antrag auf die Zulassung als zugelassener Transporteur stellen:
  • Speditions-, Kurier-, Expressunternehmen, die Luftfracht befördern

Durch diese Zulassung kann eine sichere Fracht, welche ein bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter zur Beförderung übergibt auch nach dem Transport weiterhin als „secured“ eingestuft werden und muss dann keiner Sicherheitsüberprüfung mehr unterzogen werden.
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