Reglementierte Beauftragte:
Der Status des Reglementierten Beauftragten ermöglicht Luftfrachtunternehmen und Speditionen eine einfachere und schnellere Abwicklung der Frachtsendungen am Flughafen.
Die erste Verordnung, die sich mit dem Reglementierten Beaufrtagten beschäftigt hat, war die VO (EG) 2320/2002, die ab dem Jahr 2006 galt. Seit diesem Zeitpunkt gab es auch entsprechende Zulassungen durch das zuständige Luftfahrt-Bundesamt.
Im Jahr 2008 wurde die Folgeverordnung, VO (EG) 300/2008 verabschiedet, die zum 29.04.2010 in Kraft getreten ist und die bisherige VO (EG) 2320/2002 ersetzt hat. Dadurch haben sich gegenüber der bisherigen Handhabung in Teilbereichen wesentliche Änderungen ergeben, die auch von den bislang bereits zugelassenen Reglementierten Beauftragten umgesetzt werden müssen.
Können die Auflagen nicht erfüllt werden, muss die Fracht vor der Verladung in ein Luftfahrzeug umfangreichen Sicherungsmaßnahmen (Kontrollen wie z.B. Röntgen) unterzogen werden. Folgen dieser Maßnahmen sind u. a. Verzögerungen beim Abflug der Sendung und steigende Kosten für alle am Luftfrachttransport beteiligten Unternehmen und den Kunden.
Folgende Unternehmen können beim Luftfahrtbundesamt (LBA) einen Antrag auf die Zulassung als Reglementierter Beauftragter stellen:
- Speditions-, Kurier-, Expressunternehmen, die Luftfracht befördern
- Verpacker von Luftfrachtsendungen
- Lagerbetreiber
- Logistikunternehmen
- Luftfracht-Handlingsunternehmen
- Agenten, die Luftfrachtdokumente (AWBs) erstellen
Durch diese Zulassung kann eine Fracht, welche eines der Unternehmen einer Airline übergibt, als „secured“ eingestuft werden und muss dann keiner Sicherheitsüberprüfung mehr unterzogen werden.